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BGH: Internet-Versandhäuser müssen unverzüglich liefern |
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Geschrieben von RA Björn Gottschalkson
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Thursday, 10 November 2005 |
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Nach einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 7. April 2005 (Az. I ZR 314/02) besteht für ein Internet-Versandhaus die Pflicht, unverzüglich zu versenden.
Soll die Lieferung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, müsse die Webseite darüber unmissverständlich informieren. Im entscheidenden Fall hatte die Beklagte eine Kaffeemaschine "Jura" im Angebot. Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen: ->http://www.teltarif.de/arch/2005/kw24/s17462.html |